Bekanntmachungen

09 August 2022

Dienstordnung der Direktion für Klimawandel und Zero Waste

Die Arbeitsordnung der Direktion für Klimawandel und Null-Abfall wurde gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 3011 für die Dauer von 7 Tagen öffentlich bekannt gemacht.

Anlagen zur Bekanntmachung
Verordnung über die Aufgaben und Arbeitsweise der Direktion für Klimawandel und Null-Abfall
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