Bekanntmachungen

18 Oktober 2022

Verordnung über die Arbeitsverfahren und -grundsätze für Abfallsammler

Die Verordnung über die Arbeitsweise und Grundsätze für Abfallsammler wurde gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 3011 für die Dauer von 7 Tagen öffentlich bekannt gemacht.

Anlagen zur Bekanntmachung
Verordnung über die Grundsätze und Verfahren für den Betrieb von Abfallsammlern
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