Bekanntmachungen

12 Dezember 2025

Aufgaben- und Arbeitsordnung der Direktion für Stadtreinigung

Die Dienst- und Arbeitsordnung der Direktion für Stadtreinigung wurde gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 3011 für die Dauer von 7 Tagen öffentlich bekannt gemacht.

Anlagen zur Bekanntmachung
Dienst- und Arbeitsordnung der Direktion für Stadtreinigung
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