Bekanntmachungen

18 Januar 2022

Bekanntmachung über die periodische Prüfung und Stempelung von Maßen und Messgeräten

GOUVERNEURSAMT ANTALYA

 PROVINZDIREKTION FÜR INDUSTRIE UND TECHNOLOGIE

  BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE PERIODISCHE PRÜFUNG UND EICHUNG VON MESSGERÄTEN UND MESSINSTRUMENTEN

Gemäß dem Gesetz über Maße und Gewichte Nr. 3516;

Da Messgeräte und Messinstrumente in bestimmten Abständen einer periodischen Prüfung unterzogen werden müssen, endet die Frist zur Abgabe der Erklärung für die periodische Prüfung von Messgeräten und Messinstrumenten, deren Eichgültigkeit abgelaufen ist, am 28. Februar 2022 mit Ablauf des Tages.
Aus diesem Grund müssen:

  • Elektrizitäts-, Wasser- und Erdgasmessgeräte, deren 10-jährige Eichgültigkeitsdauer abgelaufen ist, sowie Längen-, Flächen-, Volumen- und Dichtemessgeräte (Aräometer),  Getreideprüfgeräte  und  Transportmessgeräte, deren 2-jährige Eichgültigkeitsdauer abgelaufen ist, HINSICHTLICH DES MESS- UND EICHWESENS AN DIE PROVINZDIREKTIONEN FÜR INDUSTRIE UND TECHNOLOGIE, DENEN SIE UNTERSTEHEN, gemeldet werden,
  • deren 2-jährige Eichgültigkeitsdauer abgelaufen ist: Längenmaße (einteilige Holzmaßstäbe), Volumenmaße für flüssige Stoffe, Volumenmaße für trockene körnige Stoffe, ungenaue Gewichts-

 stücke,  mechanische  Waagen  ohne   Feder-  und  Elektronikvorrichtung  mit  einer  Höchstkapazität  von  bis  zu  2000  kg  (einschließlich 2000 kg)
 wie Tischwaagen, Hängewaagen, Laufgewichtswaagen, Zeigerwaagen sowie nichtselbsttätige elektronische Waagen der  Klassen  III  und  IV  mit  einer  Wiegekapazität  von  2000  kg  und  darunter,  die  an  von  den  Gemeinden
 festzulegenden Plätzen und Tagen aufgestellt und auf offenen oder überdachten Marktplätzen, auf denen Erzeuger
 und Markthändler Waren direkt an Verbraucher im Einzelhandel verkaufen, verwendet werden; Personen und Organisationen, die diese besitzen, müssen sich HINSICHTLICH DES MESS- UND EICHWESENS BEI DEN ZUSTÄNDIGEN EICHÄMTERN DER GEMEINDEGRUPPENZENTREN ANMELDEN,

  • deren 2-jährige Eichgültigkeitsdauer abgelaufen ist: maximale Kapazität bis zu 2000 kg (einschließlich 2000 kg) der Genauigkeitsklasse I und II, präzise elektronische und mechanische Waagen, elektronische Waagen, die mit Ablese-, Druck- oder anderen elektronischen Geräten

 interaktiv  betrieben  werden  können,  nichtselbsttätige  elektronische  Waagen  der  Klassen  III und
IV mit einer Wiegekapazität von 2000 kg und darunter sowie selbsttätige Waagen, Tachografen und Taxameter; Personen und Organisationen, die diese besitzen, müssen sich an die unter https://msurapor.sanayi.gov.tr gelisteten, VOM MINISTERIUM FÜR INDUSTRIE UND TECHNOLOGIE IN DER PROVINZ ANTALYA ZUGELASSENEN PRÜFSTELLEN wenden.
Für Messanlagen zur kontinuierlichen und dynamischen Messung von Flüssigkeitsmengen außer Wasser (Kraftstoffe und LPG), Messanlagen für komprimiertes Erdgas (CNG), Kraftstoff-Volumenmessbehälter, Reifendruckmessgeräte für Kraftfahrzeuge, Präzisionsgewichte, Gewichte über 5 kg, Eisenbahn-Güter- und Kesselwagen, nichtselbsttätige Waagen mit einer Höchstkapazität von über 2000 kg sowie Achslastwaagen ist eine elektronische Anmeldung über das Portal basvuruportal.tse.org.tr an das Türkische Normungsinstitut (TSE) zwingend erforderlich.

  Um die Prüfung und Eichung von Messgeräten und Messinstrumenten durchführen zu lassen, muss ein schriftlicher Antrag eingereicht
 und eine Bescheinigung über den festgelegten Prüfungstermin eingeholt werden.

Gegen Personen, die die periodische Prüfung von Messgeräten und Messinstrumenten nicht durchführen lassen und diese Geräte weiterhin verwenden, wird gemäß Artikel 15/c des Gesetzes Nr. 3516 über Maße und Gewichte eine administrative Geldbuße zwischen 911,00 TL und 18.217,00 TL für jedes einzelne Messgerät verhängt.


DIES WIRD DEN BETROFFENEN BEKANNT GEGEBEN


FÜR WEITERE INFORMATIONEN: Abteilung für Inspektion und Überwachung
Kanal Mahallesi Antalya Bulvarı No:106 Kepez / ANTALYA Tel: 444 61 00
E-Mail: stmantalyail@sanayi.gov.tr    Website: www.sanayi.gov.tr